DS-LASERTECHNIK GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Lieferungen, Leistungen und Angebote der DS-Lasertechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners der DS-Lasertechnik GmbH auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 1 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der DS-Lasertechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der DS-Lasertechnik GmbH.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der DS-Lasertechnik GmbH. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von der DS-Lasertechnik GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem Zulieferer der DS-Lasertechnik GmbH.

§ 2 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich die DS-Lasertechnik GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der DS-Lasertechnik GmbH genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart als Abholpreise am Sitz der
DS-Lasertechnik GmbH einschließlich üblicher Verpackung.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen über den Wegfall dieses Erfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die der DS-Lasertechnik GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.ä.,
auch wenn sie bei Lieferanten der DS-Lasertechnik GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die DS-Lasertechnik GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die DS-Lasertechnik GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.

3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, so ist der Vertragspartner der DS-Lasertechnik GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die DS-Lasertechnik GmbH von ihrer Verpflichtung frei,
so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die DS-Lasertechnik GmbH herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die DS-Lasertechnik GmbH nur berufen,
wenn sie ihren Vertragspartner hiervon unverzüglich benachrichtigt hat.

4. Sofern die DS-Lasertechnik GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet,
haftet DS-Lasertechnik GmbH nur, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der DS-Lasertechnik GmbH beruht.

5. Die DS-Lasertechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung und Teilleistung ist für den Vertragspartner nicht von Interesse.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der DS-Lasertechnik GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen wie nebenvertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

6. Gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die DS-Lasertechnik GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen,
mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Vertragspartner über.

§ 4 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert,
so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft der DS-Lasertechnik GmbH auf den Vertragspartner über.

§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für der DS-Lasertechnik GmbH hergestellte Produkte beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abholung der Ware, maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Gefahrübergang.

2. Werden Transport- und Lagerungsanweisungen der DS-Lasertechnik GmbH nicht befolgt oder Änderungen an von der DS-Lasertechnik GmbH gelieferten Produkten vorgenommen,
so entfallen eventuelle Ansprüche wegen Mängel der von der DS-Lasertechnik GmbH gelieferten Produkte, wenn der Vertragspartner eine entsprechend substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Eventuelle Mängel müssen der DS-Lasertechnik GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich angezeigt werden,
anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können,
sind der DS-Lasertechnik GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast hinsichtlich sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge obliegt dem Vertragspartner der DS-Lasertechnik GmbH

4. Wählt der Vertragspartner der DS-Lasertechnik GmbH wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner der DS-Lasertechnik GmbH nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Vertragspartner, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelbehafteten Sache.
Dies gilt nicht, wenn die DS-Lasertechnik GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch die DS-Lasertechnik GmbH nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die DS-Lasertechnik GmbH behält sich das Eigentum an der von ihrer gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der mit dem Vertragspartner bestehenden, laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und insbesondere ordnungsgemäß zu lagern.

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der DS-Lasertechnik GmbH einen eventuellen Zugriff Dritter auf die von der DS-Lasertechnik GmbH gelieferte Ware, beispielsweise im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder deren Untergang unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen eventuellen Wechsel des Sitzes der Niederlassung hat der Vertragspartner der
DS-Lasertechnik GmbH ebenso unverzüglich anzuzeigen.

4. Die DS-Lasertechnik GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und / oder Ziff. 3 dieser Bestimmung
vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware herauszuverlangen.

5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von der DS-Lasertechnik GmbH gelieferte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Der Vertragspartner tritt der DS-Lasertechnik GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
DS-Lasertechnik GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die DS-Lasertechnik GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DS-Lasertechnik GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag der DS-Lasertechnik GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen,
die nicht im Eigentum der DS-Lasertechnik GmbH stehen, so erwirbt die DS-Lasertechnik GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der DS-Lasertechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 7 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der DS-Lasertechnik GmbH spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Skonto-Abzug zahlbar.
Die DS-Lasertechnik GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und verpflichtet sich,
den Vertragspartner über die Art der erfolgten Zahlungsverrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die DS-Lasertechnik GmbH berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie dem Konto der DS-Lasertechnik GmbH gutgeschrieben ist.
Im Falle von Scheckzahlung des Vertragspartners gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vom zuständigen Kreditinstitut eingelöst wird.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung

1. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung wegen eventueller Mängelrügen oder Gegenansprüche nur dann berechtigt,
wenn die diesbezüglichen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis mit der DS-Lasertechnik GmbH berechtigt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen so weit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DS-Lasertechnik GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Anspruch auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen,
aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der DS-Lasertechnik GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade,
den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.

3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in Ziff. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der DS-Lasertechnik GmbH entstanden sind,
sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4. Soweit die Haftung der DS-Lasertechnik GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DS-Lasertechnik GmbH.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der DS-Lasertechnik GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen zwischen der
DS-Lasertechnik GmbH und dem Vertragspartner ist der Geschäftssitz der DS-Lasertechnik GmbH.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.